Marktordnung

Mit der Belegung des Standplatzes erkennt der Teilnehmer folgende Bedingungen an:
 
  1. Der Aufbau beginnt ab 5.30 Uhr am Markttag
  2. Verkaufszeit ist von 10.00 – 18.00 Uhr
  3. Abbau nach Marktende, vorzeitiger Abbau nur nach Absprache mit dem Veranstalter
  4. den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten
  5. eigenmächtige Standbelegung ist nicht erlaubt
  6. feste Standreihen im Besucherweg sind verboten
  7. Standgeld ist auf freiwilliger Basis: es wird jedoch die jeweils längste Standseite berechnet, Grundgebühr privat:   5,-€ / lf. Meter, Profi: 10,-€ / lf. Meter, andere nach Vereinbarung
  8. alle Standplätze müssen nach Veranstaltungsende sauber verlassen werden. Bei Zuwiderhandlung wird Anzeige erstattet.
  9. das Verteilen von Handzetteln jeglicher Art ist nur mit Zustimmung des Veranstalters gestattet. Ansonsten drohen 200,-€ Strafe
  10. für Strom berechnen wir pro KW 6,-€ am Tag   Achtung: Wir haften nicht für Stromausfälle
  11. der Marktbeschicker haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Bediensteten oder durch Rangieren von Fahrzeugen verursacht werden. Das Mitführen bzw. Betreiben von Gasflaschen ist verboten, wenn keine gesonderte Haftpflicht nachgewiesen wird; der Betreiber unterliegt der Anzeige und Nachweispflicht gegenüber dem Veranstalter
  12. Verkaufsstände, die zur Herstellung und/oder Aufbereitung von Speisen elektrische oder gasbetriebene Heiz-, Back-, Brat-, Grill- und Kochgeräte und/oder Friteusen verwenden, müssen geeignete CO2 – und/oder Fettbrandlöscher bereitstellen.
  13. der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl / Beschädigung von Waren, Fahrzeugen, Stände etc.
  14. Warenbeschränkung; Waffen, Naziartikel, Erotika, gewaltverherrlichende Artikel, Tiere und Waren die gegen das Zoll- und Urheberrecht verstoßen (Hehlerware, Imitationen, Blender, Replikate, Repros, Neuware etc) und nicht ordnungsgemäß lizensierte Tonträger sind verboten
  15. das Anbieten von Lebensmitteln ist nur mit Vertrag gestattet nach Absprache mit dem Veranstalter
  16. Transitreisende, die nicht über ein Visum für (un-)selbständige Erwerbstätigkeit verfügen, dürfen nicht teilnehmen
  17. Irrtümer, Änderungen, Ausfall oder Terminänderungen sind von Haftungs- und Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen
  18. Im Falle eines Schadenereignisses, beim ertönen von Sirenen und/oder  Signalen der Einsatzkräfte, ist unmittelbar der Standplatz zu räumen um eine Rettungsgasse zu bilden.